GIG - Gewalt im Griff

Bei “GiG – Gewalt im Griff” handelt es sich um ein Anti-Aggressivitätstraining (AAT®) mit dem Schwerpunkt in der Musikpädagogik.

 

Der Titel “GiG” (Auftritt einer Band oder eines Einzelmusikers) ist eine Anspielung auf den Schwerpunkt dieser Form des Anti-Aggressivitätstrainings (AAT®), welches final in einem solchen Auftritt mit dem eigenen Song über die Auseinandersetzung der eigenen Gewalt, Aggression und seiner persönliche Biographie, wie auch die Veränderung des eigenen Handelns endet. Ein öffentliches, musikalisches Statement zur persönlichen Distanzierung von Gewalt als Konfliktlösungsstrategie.

Beim Anti-Agressivitäts-Training (AAT®) handelt es sich um eine deliktspezifische, sozialpädagogische und psychologische Behandlungsmaßnahme für gewalttätige Wiederholungstäter. Das Training basiert auf einem lerntheoretisch-kognitiven Paradigma, wobei Erkenntnisse der Aggressionstheorien im Vordergrund stehen. Das AAT® ist eine seit 1987 erfolgreich erprobte und wissenschaftliche begründete Methode im Umgang mit jungen Menschen und Erwachsenen, die zu Gewalttätigkeiten neigen. Das AAT®nutzt dabei verschiedene Ansätze der Gewaltbearbeitung und Gewaltprävention.

 

Das Anti-Aggressivitätstraining (AAT®) unterliegt den hohen Qualitätsstandards des Deutschen Instituts für Konfrontative Pädagogik (IKD; hier Prof. Jens Weidner, Reiner Gall) und wird ausschließlich durch zertifizierte Trainer durchgeführt.

 

AAA statt AAT? 

Von Inhalt und Methoden:

 

Warum Anders Als Andere statt ein herkömmliches Anti-AggressivitätsTraining?

 

Soziale Kompetenztrainings und Anti-Aggressivitätstrainings sind für manche Klienten inhaltlich nicht immer greifbar, da sie sich zu abstrakter Methoden bedienen. GiG unterscheidet sich von den herkömmlichen Sozialtrainings dahingehend, dass neben den üblichen Inhalten und Methoden der Zugang durch die  Musik gewählt wird. GiG besteht nicht neben der Realität der Klienten, sondern ist angelehnt an deren Lebenswelt. Über HipHop und Rap und der Musik an sich werden die Teilnehmer an ihren eigenen Interessen abgeholt. Es bedarf somit fast keiner weiterer Sekundärmotivation. Beinahe unbewusst findet über die Musik und die Arbeit am eigenen Song ein Umdenken statt, während die inhaltlichen Qualitätsstandards eines AATs dennoch gegeben sind. 

Zu Beginn findet ein Auswahlverfahren in Form eines Castings statt, in welchem sich die Teilnehmer für ein GiG-AAT® bewerben können. Für eine  positive Entscheidung muss ein Mindestmaß an Willen zur Veränderung erkennbar sein. Außerdem liegt ein gerichtliches Urteil, bzw. Weisung für ein AAT® als sog. Sekundärmotivation und eine Bescheinigung der Kostenübernahme durch Jugendgerichtshilfe oder öffentliche Träger der Jugendhilfe, etc. vor.

 

Der Kursvertrag:

 

Zu Beginn des Trainings wird mit dem Teilnehmer ein Kursvertrag geschlossen. Bei Verstoß gegen den Kursvertrag droht die sofortige Beendigung des Trainings für den betroffenen Teilnehmer. Die daraus resultierenden Konsequenzen (Haftstrafe / Verlust der Jugendhilfemaßnahme, etc.) sind im Vorfeld mit allen Beteiligten zu besprechen und zu vereinbaren, um sie im Kursvertrag festzuhalten.

Mit dem Kursvertrag verpflichtet sich der Teilnehmer zur regelmäßigen Teilnahme an den Sitzungen und zur aktiven Mitarbeit.

Der Teilnehmer kommt nüchtern und steht nicht unter dem Einfluss von Drogen! Für Minderjährige gilt das Jugendschutzgesetz und Nichtraucherschutzgesetz für die Dauer der Sitzung, unmittelbar davor und danach, sowie im Beisein der Trainer (Alkohol und Rauchverbot).

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, für die gesamte Dauer des Trainings (20 Wochen) auf Straftaten und insbesondere auf Gewaltdelikte zu verzichten. 

Krankheitsbedingte Fehlzeiten werden mittels Vorlegen eines ärztlichen Attestes ohne Aufforderung belegt. 

Im Krankheitsfall meldet sich der Teilnehmer bei einem Trainer telefonisch ab.

Für das Bestehen des GiG-AAT´s ist die Teilnahme an 90% der Sitzungen zwingend erforderlich. Außerdem ist das Fertigstellen und Produzieren des eigenen Songs fester Bestandteil des Trainings. Das performen live vor dem Publikum zum Abschluss des Trainings ist wünschenswert, aber unter Angabe von Gründen nicht verpflichtend.

Der jeweilige wirtschaftliche Kostenträger (Justiz / Jugendgerichtshilfe / Jugendhilfe / etc.) wird über den Verlauf des Trainings, über evtl. Verstöße gegen den Kursvertrag und über den erfolgreichen Abschluss, aber auch über das evtl. Nichtbestehen, informiert.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet.

Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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